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Kommentar zum Sozialrecht
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
70. SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Zweiter Abschnitt. Renten, Beihilfen, Abfindungen
Dritter Unterabschnitt. Beginn, Änderung und Ende von Renten (§ 72 - § 74)
§ 72 Beginn von Renten
A. Normzweck
B. Beginn von Versichertenrenten aus § 56 (Abs. 1)
C. Beginn von Hinterbliebenenrenten aus §§ 65 ff. (Abs. 2)
D. Satzungsregelungen (Abs. 3)
§ 73 Änderungen und Ende von Renten
§ 74 Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten
Kommentar zum Sozialrecht
§ 72 Beginn von Renten
Holtstraeter in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann | SGB VII § 72 Rn. 1-5 | 7. Auflage 2021
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