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Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
70. SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Zweiter Abschnitt. Renten, Beihilfen, Abfindungen
Dritter Unterabschnitt. Beginn, Änderung und Ende von Renten (§ 72 - § 74)
§ 72 Beginn von Renten
§ 73 Änderungen und Ende von Renten
§ 74 Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten
A. Normzweck
B. Schutzjahr (Abs. 1)
C. keine Neufeststellung bei Rentenbezug (Abs. 2)
Kommentar zum Sozialrecht
§ 74 Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten
Holtstraeter in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann | SGB VII § 74 Rn. 1-4 | 7. Auflage 2021
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