Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
beck-online
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
beck-community
Suche:
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Suchbereich
Mein
Mein Steuern und Bilanzen
★
Nur in Favoriten
Menü
Startseite
Bestellen
Service
Anmelden
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
70. SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Zweiter Abschnitt. Renten, Beihilfen, Abfindungen
Vierter Unterabschnitt. Abfindung (§ 75 - § 80)
§ 75 Abfindung mit einer Gesamtvergütung
A. Normzweck
B. Voraussetzungen (S. 1)
C. Höhe der Gesamtvergütung
D. Antrag auf Anschlussrente (S. 2)
§ 76 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
§ 77 Wiederaufleben der abgefundenen Rente
§ 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert
§ 79 Umfang der Abfindung
§ 80 Abfindung bei Wiederheirat
Kommentar zum Sozialrecht
§ 75 Abfindung mit einer Gesamtvergütung
Holtstraeter in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann | SGB VII § 75 Rn. 1-6 | 7. Auflage 2021
Bestellen
Kündigen
Service
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
Schriftgrad:
-
A
+