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§ 51  Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

(1) Die Besteuerungsgrundlagen nach den §§ INVSTG § 29 bis INVSTG § 49, die nicht ausgeglichenen negativen Erträge


Zitiervorschlag:
BeckOK InvStG/Schmidt, 11. Ed. 1.10.2021, InvStG § 51 Rn. 1-71
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