§ 25f Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
(1) Sofern der Unternehmer wusste oder hätte
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Zitiervorschlag:
BeckOK UStG/Böllmann, 28. Ed. 16.2.2021, UStG § 25f