§ 7d Führung und Verwaltung von Wertguthaben
(1) 1Wertguthaben sind als Arbeitsentgeltguthaben einschließlich
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Zitiervorschläge:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann SGB IV § 7d
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 7. Aufl. 2021, SGB IV § 7d