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Sölch/Ringleb, UStG
Umsatzsteuergesetz (UStG)
Dritter Abschnitt. Bemessungsgrundlagen (§ 10 - § 11)
§ 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
§ 11 Bemessungsgrundlage für die Einfuhr
A. Entwicklung und Zweck der Vorschrift
B. Unionsrechtliche Grundlagen
C. Systematische Stellung und Bedeutung von § 11 für die Erhebung der EUSt
D. Einfuhr von Gegenständen als Anwendungsvoraussetzungen
E. Wert des Gegenstands nach den Vorschriften über den Zollwert (§ 11 Abs. 1)
F. Zollwertanmeldung
G. Bemessungsgrundlage für in Drittlandsgebieten veredelte Gegenstände (§ 11 Abs. 2)
H. Hinzurechnungsbeträge (§ 11 Abs. 3)
I. Abzug von Preisermäßigungen und Vergütungen (§ 11 Abs. 4)
J. Umrechnung von Werten in fremder Währung (§ 11 Abs. 5)
Sölch/Ringleb, UStG
§ 11 Bemessungsgrundlage für die Einfuhr
Jatzke in Sölch/Ringleb | UStG § 11 | 94. EL März 2022
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