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Sölch/Ringleb, UStG
Umsatzsteuergesetz (UStG)
Sechster Abschnitt. Sonderregelungen (§ 23 - § 25f)
§ 23 Allgemeine Durchschnittssätze
§ 23a Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
§ 24 Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
§ 25 Besteuerung von Reiseleistungen
§ 25a Differenzbesteuerung
§ 25b Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
I. Entwicklung und Zweck der Vorschrift
II. Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts (Abs. 1)
III. Rechtsfolgen (Abs. 2 bis 5)
IV. Besondere Aufzeichnungspflichten (Abs. 6)
V. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte unter Beteiligung deutscher Unternehmer
§ 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
§ 25d Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
§ 25e Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz [Fassung ab 1.7.2021: über eine elektronische Schnittstelle]
§ 25f Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
Sölch/Ringleb, UStG
§ 25b Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
Treiber in Sölch/Ringleb | UStG § 25b | 94. EL März 2022
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