§ 25e Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz [Fassung ab 1.7.2021: über eine elektronische Schnittstelle]
EL 91 März 2021 [Fassung bis 30.6.2021:] [Fassung ab 1.7.2021:] (1) Der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Betreiber) haftet für die nicht entrichtete Steuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich
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Zitiervorschläge:
Sölch/Ringleb/Heuermann UStG § 25e
Sölch/Ringleb/Heuermann, 94. EL März 2022, UStG § 25e