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Mehrere Flurstücke geerbt: Nur mit Familienheim bebautes Flurstück erbschaftsteuerbefreit

Der Übergang einer selbst bewohnten Immobilie ist von der Erbschaftsteuer befreit. Erbt jemand mehrere Flurstücke, so ist laut FG Niedersachsen nur das Flurstück befreit, das

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