Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder: Der EuGH soll´s entscheiden
Der BGH hat den EuGH um Klärung gebeten, ob Unternehmen ihre Geschäftsführer für Kartellbußgelder in Regress nehmen können. Dies könnte den Zweck der Bußgelder unterlaufen, deutet der BGH an und zieht auch eine Parallele zum Steuerrecht. Hintergrund