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Klagen auch ohne beSt: BVerfG hilft Steuerberatern in der Übergangszeit

Das BVerfG hat zwei Entscheidungen aufgehoben, die eine Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) bereits ab dem 1. Januar 2023 annahmen. Zu diesem Zeitpunkt war der Zugang jedoch noch nicht flächendeckend

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