„Hilfe” bei „Sicherheitsupdate” angenommen: Bankkundin bekommt kein Geld zurück
Nachdem sie Opfer eines Telefonbetruges geworden war, bleibt eine Sparkassenkundin auf dem Schaden in Höhe von über 36.000 Euro sitzen. Sie hatte am Telefon an eine vermeintliche Sparkassenmitarbeiterin TAN-Nummern weitergegeben. Das war grob fahrlässig, fand nun auch der BGH. Der Anspruch eines Bankkunden auf Wiederherstellung des Kontos nach einer unautorisierten