Vertragsstrafe unter Eigentümern: Lass das mal das Gericht entscheiden
Fällt eine Vertragsstrafe zu hoch aus, kann das Gericht sie selbst auf ein angemessenes Maß herabsetzen - ein Korrektiv des Gesetzgebers, das laut BGH auch für WEG-Ordnungen gilt. Vereinbart eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)