Schwerbehinderter Anwalt: Versorgungswerk muss nicht den Standard der gesetzlichen Rente bieten
In der gesetzlichen Rentenversicherung können schwerbehinderte Versicherte vorzeitig in Rente gehen, ohne dass ihre Rente deswegen geringer ausfällt. Berufsständische Versorgungswerke können das anders regeln. Den Gleichbehandlungsgrundsatz