§ 34 g [Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen]
Einkommensteuergesetz | Bund
EStG (VZ 2018): § 34 g [Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen]
Rechtsstand: 31.12.2018