- BC
- 2016
- Heft 8 (Seite 341-390)
- BilRUG – Auf den .Punkt gebracht
- Zwirner/Boecker: BilRUG – Die wichtigsten Fragen: Anhang und Lagebericht
- 1. Können Angaben zu Haftungsverhältnissen weiterhin alternativ unter der Bilanz vorgenommen werden?
- 2. In welcher Reihenfolge sind im Anhang die Angaben zu den einzelnen Posten zu machen?
- 3. Welche Änderungen sind bei der Darstellung des Anlagespiegels zu beachten?
- 4. Welche Angaben sind nach § 285 Nr. 3 HGB zusätzlich zu machen?
- 5. Welche Ausweitungen ergeben sich im Zusammenhang mit den Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB?
- 6. Welche grundlegenden Angaben fallen nach § 284 HGB i.d.F. des BilRUG weg und warum?
- 7. Fallen bisherige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften weg? Und wenn ja, welche? Welche Angabepflichten kommen dazu?
- 8. Welche Erleichterungen gibt es bei den neuen BilRUG-Anhangangaben für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften?
- 9. Wann sind Angaben zur Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts zu machen?
- 10. Unter welchen Voraussetzungen sind die Angaben zu latenten Steuern nach § 285 Nr. 30 HGB zu machen?
- 11. Welche Angaben sind für die außergewöhnlichen Sachverhalte zu machen, und welche Posten sind betroffen?
- 12. Welche Änderungen ergeben sich für den Lagebericht?
- 13. Welche Änderungen sind künftig wie und wo zur Gewinnverwendung zu machen, und wie sind diese offenzulegen?
- 14. Wie wurden die Ausnahmen von der Anhangberichterstattung in § 286 HGB verändert?
- 15. Können Finanzholdings als Kleinstkapitalgesellschaft auf einen Anhang verzichten?
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- Heft 8 (Seite 341-390)
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