- BC
- 2016
- Heft 9 (Seite 393-438)
- BilRUG – Auf den .Punkt gebracht
- Zwirner/Busch: BilRUG – Die wichtigsten Fragen: Konzernabschluss
- 1. Wie wurden die Voraussetzungen für befreiende Konzernabschlüsse nach den §§ 291, 292 HGB geändert?
- 2. Ab wann können Konzerne von den erhöhten Schwellenwerten nach § 293 HGB profitieren?
- 3. Wie ist die Konzernbilanzsumme zu ermitteln, und was gilt bei Neugründungen oder Rechtsformwechseln?
- 4. Auf welchen Stichtag muss bei einer erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss konsolidiert werden?
- 5. Dürfen Werte aus freiwilligen Konzernabschlüssen der Vergangenheit bei erstmaliger Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses fortgeführt werden?
- 6. Wann darf beim Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts im Konzernabschluss auf eine Nutzungsdauer von zehn Jahren zurückgegriffen werden, und welche Anhangberichtspflichten sind zu beachten?
- 7. Welche Möglichkeiten bestehen ab 2016 hinsichtlich der Behandlung passivischer Unterschiedsbeträge?
- 8. Was ändert sich durch das BilRUG hinsichtlich der Konsolidierung von assoziierten Unternehmen?
- 9. Können sich aus den Neuerungen durch das BilRUG Ergebniseffekte im Konzernabschluss 2016 ergeben?
- 10. Was ändert das BilRUG an den Angabepflichten im Anhang?
- 11. Unter welchen Voraussetzungen sind im Konzernanhang Angaben zur Währungsumrechnung zu machen?
- 12. Welche Erleichterungen bestehen hinsichtlich der Angaben zu den Beteiligungsunternehmen im Anhang?
- 13. Wann kann auf die Angabe von Organbezügen im Konzernanhang verzichtet werden?
- 14. Welche Veränderungen beim Konzernlagebericht sind zu beachten?
- 15. Gelten alle Änderungen des BilRUG für den Einzelabschluss auch für den Konzernabschluss?
- Zwirner/Busch: BilRUG – Die wichtigsten Fragen: Konzernabschluss
- BilRUG – Auf den .Punkt gebracht
- Heft 9 (Seite 393-438)
- 2016