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DStR 1993, 1640
Allg. Verwaltungsverfahrens– und Prozeßrecht: Wird ein Widerspruchsbescheid mittels eingeschriebenen Briefes zugestellt, muß in der Rechtsmittelbelehrung nicht auf die Besonderheiten des Fristbeginns hingewiesen werden
Beitrag von Schlegel/Spiegl