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DStR 1999, 1633
Neuregelung des Schuldzinsabzugs: Keine Geltung des § 4 Abs. 4a EStG für Schuldzinsen auf Altkredite aus 1998 und früher - - Oder: auch Vorschriften über das Inkrafttreten sind auslegungsfähig, hier: § 52 Abs. 11 EStG -
Aufsatz von Korth