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DStR
2002
Heft 38 (Seite 1597-1640)
Beruf
Aufsatz
Gladys: Ist die Anführung der Namen und Berufsbezeichnung angestellter …
1. Einleitung
2. Rechtsanwälte
3. Steuerberater
4. Das Urteil des OLG München aus versicherungsrechtlichem Blickwinkel
5. Exkurs
6. Zusammenfassung
DStR 2002, 1638
Ist die Anführung der Namen und Berufsbezeichnung angestellter und freier Mitarbeiter im Briefkopf ohne entsprechenden Hinweis zulässig? - Ergänzende Anmerkung zu Späth, DStR 2001, 1181
Aufsatz von Paul Franz Gladys
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