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DStR 2014, 2292
FG Köln: Benennung eines Dritten als Erwerber im Rahmen einer steuerbaren Anteilsveräußerung unterliegt Besteuerung nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG
Urt. vom 26.03.2014 - 5 K 235/11