BFH: Keine Anerkennung als soziale Einrichtung durch vertragliche Auslagerung von Leistungen eines Hoheitsträgers oder durch vertragliche Kostenübernahme
DStR 2016, 1103
BFH: Keine Anerkennung als soziale Einrichtung durch vertragliche Auslagerung von Leistungen eines Hoheitsträgers oder durch vertragliche Kostenübernahme
Urteil vom 18.02.2016 - V R 46/14