DStR 2017, 1782
Anm. zu BVerwG: Es bleibt auch weiterhin dabei: Keine Ausnahme vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit für die Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen
Entscheidungsbesprechung von Anne Ueberfeldt zum Urteil v. 07.12.2016 - 10 C 1.15