- DStR
- 2017
- Heft 50 (Seite 2705-2768)
- Steuerrecht
- Aufsätze
- Krieg: Zur Dogmatik des Zusammentreffens von Erbschaft- und Ertragsteuer – Zugleich Besprechung des BFH-Urteils v. 6.12.2016 – I R 50/16
- Schlund: Die Anwendungs- und Übergangsvorschriften des neuen InvStG – Was passiert zum Jahreswechsel eigentlich genau?
- 1. Übergangszeitpunkt, Rumpfgeschäftsjahre, § 56 Abs. 1 InvStG
- 2. Veräußerungsfiktion, § 56 Abs. 2 InvStG
- 3. Zufluss des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung, Ersatzbemessungsgrundlage, § 56 Abs. 3 InvStG
- 4. Pflichten der inländischen Stelle, die Alt-Anteile verwahrt oder verwaltet, § 56 Abs. 4 InvStG
- 5. Feststellung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung, § 56 Abs. 5 InvStG
- 6. Begrenzung des Bestandsschutzes für Alt-Anteile, § 56 Abs. 6 InvStG
- 7. Zuflussfiktion für ordentliche Alterträge, § 56 Abs. 7 InvStG
- 8. Neubeginn anlegerbezogener Besteuerungsgrundlagen ab dem 1.1.2018, § 56 Abs. 8 InvStG
- 9. Besteuerung von umqualifizierten Substanzbeträgen, § 56 Abs. 9 InvStG
- 10. Fazit
- Aufsätze
- Steuerrecht
- Heft 50 (Seite 2705-2768)
- 2017