- DStR
- 2019
- Heft 48 (Seite 2505-2560)
- Beruf
- Rechtsprechung
- Wacker: Versehentliche Weiterleitung von Fremdgeldern an Mandanten statt an Rechtsschutzversicherer
- Leitsätze
- Sachverhalt:
- Entscheidung des BGH:
- BGH verlangt Darlegung einer (eindeutigen und bestimmten) Mahnung bei Geltendmachung eines (vermeintlichen) Verzugsschadens
- Kein Fall der Eigenverwendung
- § 43a Abs. 5 BRAO ist kein Schutzgesetz iSd § 823 Abs. 2 BGB zu Gunsten der Rechtsschutzversicherung
- Anmerkung:
- Wacker: Versehentliche Weiterleitung von Fremdgeldern an Mandanten statt an Rechtsschutzversicherer
- Rechtsprechung
- Beruf
- Heft 48 (Seite 2505-2560)
- 2019