- DStR
- 2020
- Heft 31 (Seite 1649-1696)
- Steuerrecht
- Verwaltung
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Arzneimittelabgabe durch Krankenhausapotheken
- Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bei Krankenhäusern iSd § 67 AO
- 1. Überlassung von Fernsprecheinrichtungen und Fernsehgeräten durch das Krankenhaus gegen Entgelt an die Patienten
- 2. Personal- und Sachmittelgestellung an eine private Klinik bzw. an eine ärztliche Gemeinschaftspraxis
- 3. Personal- und Sachmittelgestellung an Belegärzte für die stationäre oder teilstationäre Behandlung durch die Belegärzte
- 4. Personal- und Sachmittelgestellung an Chefärzte zur Erbringung von Wahlleistungen gegenüber den Krankenhauspatienten
- 5. Personal- und Sachmittelgestellung an Chefärzte zum Betrieb einer ambulanten Praxis im Krankenhaus (genehmigte Nebentätigkeit)
- 6. Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung eines Kooperationsvertrages mit einem berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus im Rahmen des § 67 AO
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