LSG Sachsen-Anhalt: Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber ist beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
DStR 2020, 1867
LSG Sachsen-Anhalt: Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber ist beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Urteil vom 11.03.2020 - L 1 BA 27/18