- DStR
- 2021
- Heft 1 (Seite 1-64)
- Beruf
- Rechtsprechung
- Ueberfeldt: Doppelt hält bekanntlich besser – Informationen zur Verbraucherschlichtung auf der Website und in den AGB
- Juretzek: Verstoß gegen Berufsrecht führt nur zur Nichtigkeit des Beratervertrags, nicht jedoch auch des von dem Berater vermittelten und entworfenen Vertrags
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