- DStR
- 2021
- Heft 13-14 (Seite 753-824)
- Beruf
- Aufsatz
- Scheuch: Rechtskenntnis als Voraussetzung des Verjährungsbeginns bei der Beraterhaftung
- 1. Das Urteil des IX. Zivilsenats v. 29.10.2020 – Aussagen und Folgefragen
- 2. Grundsatz: Von rechtlicher Erkenntnis bzw. Erkennbarkeit weitgehend unabhängiger Verjährungsbeginn
- 3. Ausnahme: Rechtskenntnis bzw. grob fahrlässige Rechtsunkenntnis als Voraussetzung für den Verjährungsbeginn bei der Beraterhaftung
- 4. Manifestation hinreichender Kenntnis durch außergerichtliche Anspruchsgeltendmachung
- 5. Verjährungsverschonung wegen nachträglicher Verdunkelung der Lage?
- 6. Fazit
- Scheuch: Rechtskenntnis als Voraussetzung des Verjährungsbeginns bei der Beraterhaftung
- Aufsatz
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- Heft 13-14 (Seite 753-824)
- 2021