Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
DStR 2022, 366
Oberste Finanzbehörden der Länder: Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen nach § 13a Abs. 3 S. 5 ErbStG
GLE vom 30.12.2021