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DStR
2023
Heft 29 (Seite 1561-1624)
Steuerrecht
Rechtsprechung
Einkommen-/Körperschaftsteuer
BFH: Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind
Leitsätze
Tenor:
Sachverhalt:
Gründe:
DStR 2023, 1590
BFH: Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind
Beschluss vom 22.03.2023 - XI R 45/19
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