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DStR 2023, 1665
Oberste Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen usw von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
GLE vom 05.07.2023 - 37 - S 0336 - 1/13