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IStR 2004, 458
EuGH: Mehrwertsteuer: Zu den Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts nach Art. 18 Abs. 1 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, wenn der betreffende Steuerpflichtige selbst die genannte Steuer schuldet, weil der Erbringer der fraglichen Dienstleistungen nicht in dem betreffenden Staat ansässig ist
Urteil vom 01.04.2004 - C-90/02