- StB
- 2009
- Heft 05 (Seite 137-176)
- StB-Rechtsprechungsreport
- KÖRPERSCHAFTSTEUER
- BFH: § 8b Abs. 5 KStG 2002 a.F. verstößt gegen Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit – Keine Rechtfertigung durch fiskalische Erwägungen – Anwendungsbereich von Grundfreiheiten – Erfordernis eines Vorabentscheidungsersuchens – Verfassungsmäßi
- BFH: § 28 Abs. 4 KStG 1996: Festschreibung der Verwendungsreihenfolge ist europarechtskonform – Beseitigung steuerlicher Doppelbelastung des ausgeschütteten Gewinns einer Kapitalgesellschaft im Anrechnungsverfahren
- BFH: Anwendbarkeit von § 8b Abs. 7 KStG 2002 auf Holdingunternehmen und Beteiligungsunternehmen als Finanzunternehmen i.S. des KWG – Absicht der Erzielung eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges
- BFH: Im VZ 2002 keine Anwendung der sog. Bruttomethode im Organkreis beim abkommensrechtlichen Schachtelprivileg – Freistellung nach nationalem Recht und nach Abkommensrecht
- BFH: Kein Abzugsausschluss für Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen (§ 8b Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. bis zur Änderung durch das JStG 2008)
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- 2009