- StB
- 2013
- Heft 07 (Seite 217-256)
- StB-Rechtsprechungsreport
- EINKOMMENSTEUER
- BFH: Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes – Sachlicher Anwendungsbereich des Passivierungsverbots nach § 5 Abs. 2a EStG 2002
- BFH: Gleichstehender Rechtsakt i. S. von §§ 7 h, 7 i EStG – Annahme eines notariellen Kaufangebots nach Ablauf der (befristeten) Unwiderruflichkeit – „obligatorischer Erwerbsvertrag“
- BFH: Verpflegungsmehraufwandspauschale für Unternehmensberater – Dreimonatsfrist bei längerfristiger vorübergehender Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist verfassungsgemäß – Keine teleologische Reduktion von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 ES
- BFH: Kosten einer Teilungsversteigerung nicht zwangsläufig – Kein Werbungskostenabzug für Gerichts-/Anwaltskosten einer beantragten und zurückgezogenen Teilungsversteigerung
- BFH: Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten mit Dienstwagen – Korrespondierender Anwendungsbereich von § 9 EStG und § 8 Abs. 2 EStG
- BFH: Lohnzahlung Dritter – Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer – Verfassungsmäßigkeit
- BFH: Werbungskostenabzug bei Ausbildung einer Flugbegleiterin zur Verkehrsflugzeugführerin
- BFH: Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den VZ 1998 nicht verfassungsrechtlich geboten
- BFH: Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme – Keine Zurechnung der Einkünfteerzielungsabsicht des Rechtsvorgängers
- BFH: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern
- BFH: Kein Kindergeld für – später rechtskräftig verurteiltes – inhaftiertes und vom Studium beurlaubtes Kind – Änderung einer Kindergeldfestsetzung wegen Änderung der Verhältnisse
- BFH: Antragsveranlagung; Einkünfteermittlung – Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften – Einheitliche Auslegung der „Summe der Einkünfte“ in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und § 2 Abs. 3 EStG
- BFH: Kein Kindergeldanspruch aus Titel II der VO Nr. 1408/71 – Voraussetzungen einer Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger – Selbständigkeit des Verfahrens – Keine Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrags im Revisionsv
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