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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK InvStG, Bödecker/Ernst/Hartmann
InvStG
Abschnitt 2 Regelungen nur für inländische Investmentanteile (§ 11 - § 15a)
§ 15 Inländische Spezial-Investmentfonds
B. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm
IV. Rechtsfolgen des Verlustes des Status als Investmentfonds (Absatz 3)
1. Sonderregelung für Anteile an Spezial-Investmentfonds
2. Veräußerungsfiktion zum Zeitpunkt des Ablaufs des vorangegangenen Fondsgeschäftsjahres
3. Änderung der Anlagebedingungen
4. Wesentlicher Verstoß der Anlagepraxis gegen die Anlagebestimmungen
5. Besteuerung des Veräußerungsgewinns
6. Kein Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn
7. Einordnung als Investitionsgesellschaft gilt für drei Jahre
Beck'scher Online-Kommentar InvStG
6. Kein Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn
Bödecker/Stockmar in BeckOK InvStG | InvStG § 15 Rn. 117 | 1. Edition | Stand: 01.08.2014
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