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Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht
70. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung –
Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Zweiter Abschnitt. Renten, Beihilfen, Abfindungen
Zweiter Unterabschnitt. Leistungen an Hinterbliebene (§ 63 - § 71)
§ 70 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten
A. Normzweck
B. Kürzung nach dem Verhältnis der Höhe (Abs. 1)
C. Hinzutreten und Wegfall von Berechtigten (Abs. 2 und 3)
Kommentar zum Sozialrecht
C. Hinzutreten und Wegfall von Berechtigten (Abs. 2 und 3)
Holtstraeter in Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht | SGB VII § 70 Rn. 4 | 2. Auflage 2011
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