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Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht
70. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung –
Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Zweiter Abschnitt. Renten, Beihilfen, Abfindungen
Erster Unterabschnitt. Renten an Versicherte (§ 56 - § 62)
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
§ 57 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten
§ 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit
§ 59 Höchstbetrag bei mehreren Renten
§ 60 Minderung bei Heimpflege
§ 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten
§ 62 Rente als vorläufige Entschädigung
Zweiter Unterabschnitt. Leistungen an Hinterbliebene (§ 63 - § 71)
Dritter Unterabschnitt. Beginn, Änderung und Ende von Renten (§ 72 - § 74)
Vierter Unterabschnitt. Abfindung (§ 75 - § 80)
Fünfter Unterabschnitt. Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (§ 80 a)
Erster Unterabschnitt. Renten an Versicherte
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