Aufsatz | Fundstelle |
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Prof. Dr. Matthias Loose: Abzug von Vermächtnissen, Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer bei Erwerb steuerbegünstigtem Vermögen | LSK 2016, 170918 |
Normen | Stichworte | Schlüssel |
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ErbStG § 10 VI ErbStG § 13a |
Erbschaftsteuer; Nachlassverbindlichkeit; Vermächtnis | C/90/6 C/90/6 |
Der u.a. für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständige II. Senat des Bundesfinanzhofs hatte in drei (BFH, Urt. v. 22.7.2015 - II R 15/14 = BeckRS 2015, 460286; BFH, Urt. v. 22.7.2015 - II R 21/13 = ZEV 2015, 664; BFH, Urt. v. 22.7.2015 - II R 12/14 = ZEV 2015, 355) Revisionserfahren zu entscheiden, ob ein Vermächtnis oder ein Pflichtteil in voller Höhe oder nur anteilig als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen ist, wenn das erlangte Vermögen zum Teil aus steuerbegünstigtem Vermögen besteht. Er hat in allen Fällen zugunsten des Erben und gegen die geltende Auffassung der Finanzverwaltung entschieden.