Aufsatz Fundstelle
Jörg-Dietrich Kramer: Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Geschäftsleitungsbetriebsstätten und häuslichen ArbeitszimmernLSK 2016, 180697

Jörg-Dietrich Kramer: Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Geschäftsleitungsbetriebsstätten und häuslichen Arbeitszimmern

Normen Stichworte Schlüssel
AO § 12 Betriebsstätte; Geschäftseinrichtung C/87

Nach der Rechtsprechung des BFH und nach der hM können Gewinne nicht außerhalb einer Betriebsstätte erwirtschaftet werden. Danach muss jeder Unternehmer eine Betriebsstätte haben, notfalls als Geschäftsleitungsbetriebsstätte in seiner Wohnung – eine Betriebsstätte, der seine Gewinne (und seine Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens) zuzuordnen sind. Wenn man diese Rechtsprechung und diese hM weiterdenkt, ergeben sich rechtliche Unstimmigkeiten und Widersprüche.

Fundstelle(n):

  • Kramer, IStR 2016, 499