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FamGKG

§ 65 zur Fussnote [1] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen [noch nicht in Kraft]

FussnotenFussnote

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