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FamGKG
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 9 Schluss- und Übergangsvorschriften (§§ 61a - 65)
- § 61a Verordnungsermächtigung
- § 62 [aufgehoben]
- § 62a Bekanntmachung von Neufassungen
- § 63 Übergangsvorschrift
- § 64 Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten
- § 65 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen [noch nicht in Kraft]
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