MoselSchPV
- MoselSchPV
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Erster Teil Auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbare Bestimmungen (§§ 1.01 - 10.02)
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1.01 - 1.28)
- Kapitel 2 Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung (§§ 2.01 - 2.06)
- Kapitel 3 Bezeichnung der Fahrzeuge (§§ 3.01 - 3.34)
- Kapitel 4 Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte (§§ 4.01 - 4.07)
- Kapitel 5 Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße (§§ 5.01 - 5.02)
- Kapitel 6 Fahrregeln (§§ 6.01 - 6.33)
- Kapitel 7 Regeln für das Stilliegen (§§ 7.01 - 7.08)
- Kapitel 8 Zusatzbestimmungen (§§ 8.01 - 8.13)
- Kapitel 9 Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen (§§ 9.01 - 9.05)
- Kapitel 10 Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser (§§ 10.01 - 10.02)
- Zweiter Teil Umweltbestimmungen (§§ 11.01 - 11.09)
- Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder ‑buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
- Anlage 2
- Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6 Schallzeichen
- Anlage 7 Schiffahrtszeichen
- Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anlage 11 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
- Anlage 12 Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten
- Anlage 13 Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV